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20% Anzahlung angemessen
Gericht: 20 Prozent Vorkasse bei Buchung einer Reise angemessen
»Zwanzig Prozent des Gesamtbetrages sind als Vorkasse rechtlich zulässig«, sagt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az. 16 U 12/05). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte gegen den Rewe-Veranstalter Tjaereborg geklagt, der in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Anzahlung von einem Fünftel des Reisepreises bei schriftlicher Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins verlangt. Ein solcher Betrag sei unangemessen hoch und die Vertragsklausel deshalb unwirksam, behaupteten die Kläger. »Nein, die streitige Klausel ist nicht zu beanstanden«, urteilten dagegen die Kölner Richter. Die Verpflichtung des Reisenden, bei Übersendung des Sicherungsscheins mit 20 Prozent in Vorkasse zu gehen, benachteilige ihn nicht unangemessen.
»Die Besonderheit eines Reisevertrags als ein Massengeschäft und insbesondere der erhebliche Zeitabstand zwischen Buchung und Reiseantritt rechtfertigen einen 20-prozentigen Abschlag zur Absicherung des Veranstalters«, erläutert der Reiserechtler Peter Muth von der Deutschen Anwaltshotline die Argumentation des Gerichts. Immerhin habe der Reiseveranstalter auch erhebliche finanzielle Vorleistungen zu bringen. »Und mit dem Sicherungsschein, den er bei Zahlung des Abschlags erhält, wird andererseits dem Reisenden das gesamte weitere Risiko einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters genommen«, urteilt Rechtsanwalt Muth.
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